


Das Baukindergeld
Zuschuss für Familien mit Kindern
Das Förderziel
Baukindergeld jetzt sichern!
Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes. Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Voraussetzung für die Beantragung:
(Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist
Du musst selbst kindergeldberechtigt sein oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben
Im Haushalt muss mindestens ein Kind gemeldet sein, bei dem eine Kindergeldberechtigung vorliegt
Maximales Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.
Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Nach dieser müssen Sie Ihre Identität nachweisen (siehe Punkt „Identifizierung“). Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.