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Das Baukindergeld

Zuschuss für Familien mit Kindern

Das Förderziel

Baukindergeld jetzt sichern!

Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes. Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Voraussetzung für die Beantragung:

Abgehakt Piktogramm

(Mit-)Eigen­tümer von selbst­ge­nut­ztem Wohn­eigen­tum ge­worden ist

Abgehakt Piktogramm

Du musst selbst kinder­geld­be­rech­tigt sein oder mit der kinder­geld­be­rech­tigten Per­son in einem Haus­halt leben

Abgehakt Piktogramm

Im Haus­halt muss min­des­tens ein Kind ge­mel­det sein, bei dem eine Kinder­geld­be­rech­tigung vor­liegt

Abgehakt Piktogramm

Maximales Haus­halts­ein­kom­men von 90.000 Euro bei einem Kind, zu­züg­lich 15.000 Euro je wei­te­rem Kind

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Nach dieser müssen Sie Ihre Identität nachweisen (siehe Punkt „Identifizierung“). Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.